Datenschutz
Allgemeine Infos
Diese Seite bietet eine erste Information über Ihre möglichen Rechte und Pflichten. Bitte bedenken Sie, dass einzelne Bestimmungen (siehe verlinkte Themen) auch Ausnahmen und Sonderregeln enthalten. Ob und welche dieser Regeln auf Ihre Situation anwendbar sein könnten, kann nur im jeweiligen Einzelfall festgestellt werden.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben als gesetzlicher Krankenversicherungsträger eine wesentliche Voraussetzung sind (§ 460e ASVG). Die Daten erhalten wir entweder von Ihnen selbst oder von Dritten (z.B. von Dienstgeberinnen oder Dienstgebern, von anderen Sozialversicherungen oder von Behörden).
Detaillierte Informationen zu Daten, die Sie der ÖGK z.B. im Zusammenhang mit Anträgen oder Formularen selbst bekannt gegeben haben, zu Betroffenenrechten sowie zur Cookie-Erklärung erhalten Sie hier:
Informationen zum Datenschutz in der Sozialversicherung
Verarbeitungstätigkeiten der ÖGK
Welche Datenschutz-Rechte habe ich?
Wir haben Ihre Datenschutz-Rechte kurz zusammen gefasst.
Nachfolgende Ihnen zustehende Rechte können Sie hinsichtlich der Datenverarbeitung geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Identität nachweisen und, falls Sie für jemand anderen auftreten, auch die Vertretungsberechtigung (Kinder sind für Leistungsangelegenheiten im Sozialversicherungsrecht ab Vollendung des 14. Lebensjahres berechtigt, selbst zu handeln).
Kontakt
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) – Datenschutz
Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien
Rückfragen zum Datenschutz
+43 50766 113123
Ihre Rechte
Wir verarbeiten viele verschiedene Daten. Wenn Sie Auskunft darüber haben möchten, geben Sie uns bitte genau bekannt, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge Sie sich beziehen. Wenn Sie dieses Recht offenkundig unbegründet oder exzessiv in Anspruch nehmen, können wir für die Auskunftserteilung Kosten verrechnen.
Für eine möglichst rasche Bearbeitung nutzen Sie bitte unser Formular für Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO. Bevor wir eine Anfrage bearbeiten können, müssen wir Ihre Identität überprüfen. Legen Sie deshalb bei Ihrer Anfrage eine Kopie eines Ausweises vor (z. B: Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Daten nicht in falsche Hände geraten.
Wenn eine Information über Sie unrichtig bei uns gespeichert ist, korrigieren wir diese gerne. Dafür senden Sie uns bitte die entsprechenden Dokumente oder Unterlagen mit der richtigen Information als Nachweis.
Sie können eine Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe zutrifft (u.a., wenn der Verarbeitungszweck weggefallen ist, eine unrechtmäßige Verarbeitung vorliegt oder sich die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung stützt und Sie diese widerrufen haben). Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir gewisse Daten nicht löschen.
Eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie in jenen Fällen verlangen, die in Art. 18 DSGVO angeführt sind (v.a. begleitend zur Prüfung eines Berichtigungsbegehrens bzw. eines Widerspruches oder wenn Sie eine fortgesetzte Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen wünschen). Durch dieses zeitlich beschränkte Recht soll verhindert werden, dass Ihnen aus einer Datenverarbeitung oder durch die Beendigung einer Datenverarbeitung allfällige Nachteile entstehen. Damit wir als gesetzliche Krankenversicherung Leistungen für Sie erbringen können, müssen wir bestimmte Daten immer verarbeiten können.
Dieses Recht beinhaltet v.a., jene personenbezogenen Daten, die Sie uns auf Basis einer Einwilligung bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht allerdings nicht, wenn wir die Daten in Erfüllung öffentlicher Aufgaben verarbeiten.
Dieses Recht besteht für den Fall, dass eine Datenverarbeitung nicht zu den gesetzlich zwingenden Aufgaben eines Sozialversicherungsträgers gehört bzw. die Verarbeitung bestimmter Daten sich im Hinblick auf eine persönliche Sondersituation als problematisch erweist. Aus gesetzlichen Gründen müssen wir bestimmte Daten immer verarbeiten können.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen österreichisches oder europäisches Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde zu beschweren: 1030 Wien, Barichgasse 40–42; Telefon: +43 1 52 152-0, dsb@dsb.gv.at. Bevor Sie ein behördliches Beschwerdeverfahren einleiten, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit unserem Datenschutzbeauftragten. Oft lassen sich Missverständnisse und Unklarheiten rasch und einfach auf diese Weise erledigen.
Informationen nach Art. 13 DSGVO
Informationen zu Daten, die Sie uns selbst bekannt gegeben haben
Sie geben der ÖGK in verschiedenen Anträgen und Formularen persönliche Daten bekannt. Wir möchten Sie informieren, warum wir diese Daten von Ihnen benötigen.
Aufgabenbereiche der ÖGK
In Österreich bietet die Pflichtversicherung sozialen Schutz für: Arbeiter, Angestellte, Selbstständige und bestimmte Angehörige der Versicherten. Personen, die nicht oder nur zum Teil pflichtversichert sind, können sich freiwillig versichern. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie und Ihre Familienangehörigen (z.B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Geschlecht, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Personenstand, Kontaktdaten, Wohnzeiten im Ausland)
- Angaben zu Versicherungs- und Beitragszeiten im In- und Ausland (z.B. Pflichtversicherung, Mitversicherung)
- Bankverbindung
- Einkommen und Vermögen von Ihnen und/oder Ihren Angehörigen
- Angaben zu Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Arbeitsverhältnis
- Mitgliedschaft in einer gesetzlichen beruflichen Vertretung
- Angaben zur Erwerbsunfähigkeit
- Pflege von nahen Angehörigen
- Zuständigkeit einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihren Antrag nicht prüfen, wenn Sie die Informationen nicht bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Vorschriften dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) ab § 33.
Wir kümmern uns darum, dass Sie in bestimmten Situationen finanziell versorgt sind. Unsere Geldleistungen sind:
- Krankengeld (§§ 138ff ASVG)
- Wochengeld (§§ 162ff ASVG)
- REHA-Geld (§ 143a ASVG)
- Wiedereingliederungsgeld (§§ 143d ASVG)
- Kinderbetreuungsgeld (KBGG)
Wir müssen Geldleistungen prüfen und auszahlen.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie und Ihre Familienangehörigen (z.B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Anschrift, Kontaktdaten)
- Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis
- Einkommen und Vermögen von Ihnen und/oder Ihren Angehörigen
- Bankverbindung
- Ihre Gesundheitsdaten
- Bei einem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld zusätzlich:
- Angaben zu Ihrer Wohnsituation
- Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihnen keine Geldleistungen auszahlen, wenn Sie die Informationen nicht bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Vorschriften dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) und im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz.
Wenn Sie nicht bei einem Vertragspartner oder einer eigenen Einrichtungen der ÖGK in Behandlung waren, zahlen Sie die anfallenden Kosten vorerst selbst. Einen Teil der Kosten erstatten wir Ihnen.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie bzw. mitversicherte Personen (z.B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Anschrift, Kontaktdaten)
- Rechnung des Leistungserbringers und einen Zahlungsnachweis
- Verordnungs- bzw Überweisungsschein (bei radiologischen Untersuchungen oder Physiotherapie)
- Histologischer Befund bei Hautoperationen
- Begründung bei Inanspruchnahme mehrerer Vertragsärzte bzw. -ärztinnen derselben Fachrichtung
- Bei Leistungen im Ausland zusätzlich Angaben zur Behandlung (z.B. Grund, Ort, Zeit der Behandlung)
- Bankverbindung
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihnen keine Kosten erstatten, wenn Sie die Informationen nicht bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Vorschriften dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (§ 131 ASVG) und in der Krankenordnung und Satzung der ÖGK.
Wir ermöglichen Kur-/ Erholungs- und Reha-Aufenthalte mit bester medizinischer Versorgung und individueller Betreuung. Damit wir prüfen können, ob ein Aufenthalt für Sie bzw. für mitversicherte Personen möglich ist, benötigen wir Daten von Ihnen.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie bzw. Ihrer Mitversicherten (z.B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Anschrift, Kontaktdaten)
- Leistungen aus der Sozialversicherung oder Sozialhilfe
- Angaben zu bereits in Anspruch genommenen Rehabilitations-, Kur bzw. Erholungsaufenthalten
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihren Antrag nur prüfen, wenn Sie die Informationen bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Vorschriften dazu sind im Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) und in den Richtlinien der ÖGK über die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Rehabilitation sowie von Leistungen im Rahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge. Weitere Regelungen sind in den Richtlinien der ÖGK über die Gewährung von „Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“ (§ 155 ASVG) und der „Krankheitsverhütung“ (§ 156 ASVG) enthalten.
Wir möchten Menschen in Notlagen helfen und bieten deshalb freiwillige Zuschüsse aus unserem Unterstützungsfonds. Wir müssen Ihre finanzielle Situation prüfen.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie und Personen in Ihrem Haushalt (z.B. Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Anschrift, Kontaktdaten)
- Einkommen und Vermögen von Ihnen und den im Haushalt lebenden Personen
- Finanzielle Zuwendungen anderer Stellen
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihren Antrag nur prüfen, wenn Sie die Informationen bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Vorgaben für den Zuschuss richten sich nach unseren Richtlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Unterstützungsfonds.
Eine Rezeptgebührenbefreiung hilft bei besonderer (Schutz-)Bedürftigkeit bzw. sozialer Härte. Dadurch werden vor allem ältere Menschen mit niedrigem Einkommen entlastet, die im Schnitt öfter bzw. mehr Medikamente benötigen. Wir müssen Ihren Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr prüfen können.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie und andere im Haushalt lebende Personen
- Bankverbindung
- Einkommen von Ihnen und den im Haushalt lebenden Personen
- Daten zu Krankheiten und benötigten Medikamenten
- Krankheitsbedingte Ausgaben
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir Ihren Antrag nur prüfen, wenn Sie die Informationen bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Regelungen dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und in den Richtlinien der ÖGK über die Befreiung von der Rezeptgebühr.
Die e-card ist Ihr „Schlüssel“ bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder in anderen Gesundheitseinrichtungen. Wenn Sie eine neue e-card anfordern, benötigen wir Daten von Ihnen.
Wir benötigen folgende Daten von Ihnen:
- Angaben über Sie (z.B. Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer)
- Grund für die e-card Bestellung
- Im Falle einer Rückerstattung des Service-Entgelts zusätzlich:
- Bankverbindung
- Begründung der beantragten Rückerstattung
Sind meine Gesundheits-Daten auf der e-card gespeichert?
Nein. Auf Ihrer e-card sind nur jene Informationen gespeichert, die sie in Textform auf der Vorder- und Rückseite vorfinden.
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Die Bekanntgabe der Daten ist freiwillig. Allerdings können wir eine neue e-card nur ausstellen oder Service-Entgelt rückerstatten, wenn Sie die Informationen bekannt geben.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Regelungen dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und in der Krankenordnung der ÖGK.
Wenn Sie einen Unfall hatten, müssen wir prüfen, ob eine andere Person, den Unfall verursacht hat. Dafür benötigen wir von Ihnen in unserem Fragebogen genaue Angaben zum Unfall.
Besteht eine Pflicht, meine Daten anzugeben?
Ja, Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Vorfallerhebungsbogen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und an uns zurückzuschicken.
Was ist die Rechtsgrundlage?
Die Regelungen dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ab § 332.
Allgemeine Informationen
Daten, die Sie bekannt geben, übermitteln wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften regelmäßig an folgende Empfänger:
- Sozialversicherungsträger im Rahmen der gesetzlichen Verwaltungshilfe
- Behörden und Gerichte zur Erfüllung der Amtshilfepflicht
- Interessensvertretungen im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs
- Externe Dienstleister im Rahmen ihres Auftrags (Auftragsverarbeiter)
Wir werden bei folgenden Tätigkeiten von externen Partnern unterstützt:
- Druck und Versand von Newslettern
- Archivdigitalisierung
- Datenvernichtung
- Betriebs- und Supportleistungen für unsere Software-Produkte
Trotzdem sind wir für den Schutz Ihrer Daten verantwortlich und Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz.
Wir verarbeiten Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei der Speicherung von Daten müssen wir gewisse Mindestfristen einhalten. (z.B. § 58 der Rechnungsvorschriften für die Sozialversicherung gem. § 444 ASVG, §§ 16f SV-Datenschutzverordnung 2018) Daten, die für zivil- oder strafrechtlichen Angelegenheiten relevant sein können, werden höchstens 42 Jahre gespeichert. (vgl. § 16 Abs. 2 Datenschutzverordnung für die Sozialversicherung)
Verantwortlich für Ihre Daten ist die Österreichische Gesundheitskasse. Haben Sie Fragen dazu oder möchten Sie eines der genannten Rechte geltend machen?
Kontaktieren Sie uns unter +43 50766 113123 oder per E-Mail: dsb@oegk.at
Zuständig für Beschwerden ist die Datenschutzbehörde: Barichgasse 40–42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, dsb@dsb.gv.at
Bevor Sie ein formelles Beschwerdeverfahren eröffnen, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Sozialversicherungsträgers. Oft lassen sich Missverständnisse und Unrichtigkeiten rasch und einfach auf dieses Weise erledigen.
Sollten Sie mit unseren Auskünften nicht zufrieden sein, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.
Wir erhalten von Ihnen als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber personenbezogene Daten in unterschiedlichen Kategorien.
Diese Kategorien sind:
- (Unternehmens-)Name und Kontaktdaten
- Art des Unternehmens (z.B. Rechtsform, Branche, Region, Land
- bevollmächtigte Personen (z.B. Lohnverrechner, Steuerberaterinnen)
- Bankverbindung
- Personenkennzeichen (z.B. Sozialversicherungsnummer, Dienstgebernummer, Beitragskontonummer, Steuernummer, Firmenbuchnummer)
- Daten zu beschäftigten Personen und deren Arbeitsverhältnis (z.B. Art, Zeiten, Ort, Entgelt, Beendigung)
- Beitrags- und Grundlagensumme
- Beitragszeitraum
- Angaben zur betrieblichen Vorsorge
Was ist die Rechtsgrundlage?
Diese Daten benötigen wir, um unsere gesetzlichen Aufgaben im Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen zu erfüllen. Die Vorschriften dazu finden Sie im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ab § 33. Dienstgeber müssen die Daten bereitstellen, um ihre gesetzlichen Melde- und Beitragspflichten zu erfüllen.
Wir speichern von Ihnen als Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner personenbezogene Daten in unterschiedlichen Kategorien.
Diese Kategorien sind:
- Identitätsdaten (wie Namen, akademische Grade, Organisationsnamen, Geburtsdaten, Geburtsort, Sterbedatum, Geschlecht, Familienstand, Staatsbürgerschaft, etc.)
- Unternehmensdaten (wie Sitz, Betriebsort, Rechtsform, Geschäftszweig, Fachsektionen, Wirtschaftsklassen, Berufsgruppen, Gründungs- und Auflösungsdaten, Kammermitgliedschaften, etc.)
- Erreichbarkeitsdaten (wie Adressen, inkl. Abgabestellen, elektr. Postfächer, Tel.Nr., Mail-Adressen, Fax-Nr., etc.)
- Personenkennzeichen (wie SVNR, bPK, UID-, Steuer-, Betriebs-, Apotheker-, Kammer-, ELDA-, Firmenbuch-, GPL-, Krankenanstalten-, ZVR-Zahl, LKF-Code, etc.)
- Abrechnungsdaten (wie Bankdaten, Geldadress- & Abbuchungsvereinbarungen, Zeichnungsberechtigungen, Dienstgeberkontonummern, Insolvenzdaten)
- Vertretungs-(Vollmachts-)beziehungen, Kuratoren, etc.
- Partnerbeziehungen (wie Konzerne, Pächter, Erben, Kuratoren, Gesellschafter, Gruppenpraxen, Betriebsarzt und andere Nebentätigkeiten, Ordinationsgemeinschaften, etc.)
- Mitarbeitervorsorgekassedaten
- Vertragsdaten (Zeitraum, Fachgebiet, Befähigungen, Angebote, Nachlässe etc.)
- Erfahrungsnachweise
Was ist die Rechtsgrundlage?
Diese Daten benötigen wir, um unsere gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Die Vorschriften dazu finden Sie insbesondere im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), in der Satzung und der Krankenordnung sowie in den Gesamtverträgen inkl. Zusatzvereinbarungen
Wichtige Links
Rechtsquellen
Satzung, Krankenordnung, Richtlinien und AGB der Österreichischen Gesundheitskasse.
Informationen zu Daten, die Sie uns im Rahmen Ihres Bewerbungsverfahrens bekannt geben.
Datenschutz für Bewerberinnen und Bewerber
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Streamdiver operiert mit einem „Privacy-first“ Ansatz und setzt insbesondere keinerlei USDienste im gesamten Öko-System ein. Streamdiver operiert mit einer Kern-Infrastruktur in österreichischen Rechenzentren (Klagenfurt, Wien).
Rund um diese Kerninfrastruktur betreibt Streamdiver ein eigenes Content Delivery Network („privaCDN“) – wiederum gänzlich ohne Heranziehung von US-Subdienstleistern. Das privaCDN wird standardmäßig ausschließlich mit Ressourcen in Rechenzentren in Europa betrieben (Rechenzentrumsstandorte: Frankfurt, München, Nürnberg, Genf, Zürich).
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