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WEIL WIR ES LIEBEN.

Gesundheits-Check für Alle!

So wichtig für meine Patientinnen und Patienten, weil wir so das Entstehen von chronischen Erkrankungen vermeiden können. Und die Früherkennung ihre Heilungschancen verbessert.

So kann ich als Ärztin oder Arzt
den Gesundheits-Check anbieten!

So beraten Sie Ihre Patientinnen und Patienten

In der Vorsorgeuntersuchung wurde Ihre Beraterrolle verstärkt. So können Sie stärker auf die individuelle Lebenssituation der Menschen eingehen und auch weitere zielführende Maßnahmen ansprechen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre.

Darüber hinaus finden Sie hier auch den zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossenen Gesamtvertrag zur Vorsorgeuntersuchung. Die Veröffentlichung dieses Vertrages auf der Homepage stellt gleichzeitig die rechtsgültige Verlautbarung im Sinne des § 36 des Vertrages dar.

Vertragstexte downloaden

VU-Vertrag zur Vorsorge-Untersuchung

Was ist ein VU-Vertrag und
wer kann ihn abschließen?

Ein VU-Vertrag berechtigt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dazu, allgemeine Vorsorgeuntersuchungen auf Rechnung der Sozialversicherung durchzuführen. Dabei sind unter anderem bestimmte Untersuchungsparameter und ein standardisierter Fragebogen vorgegeben.

 

Einen VU-Vertrag können Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Lungenheilkunde abschließen. Ein Kassenvertrag ist nicht Voraussetzung.

 

Informationsmaterial und vertragliche Grundlagen (Gesamtvertrag) zur Vorsorgeuntersuchung finden Sie untenstehend.

Der Gesundheits-Check soll zur Vorbeugung und Erkennung bestimmter Erkrankungen bzw. Risikofaktoren beitragen.

 

Dabei stehen unter anderem Herz-Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Alkoholmissbrauch, Adipositas, gesundheitsrelevanter Bewegungsmangel und bestimmte Hör- und Sehstörungen im Mittelpunkt. Die ärztliche Beratung für einen gesünderen Lebensstil spielt eine wichtige Rolle.

 

Im Rahmen der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten auch über Angebote zur Krebs-Früherkennung (z.B. Koloskopie, PAP-Abstrich) und überweisen bei Bedarf an zuständige Fachärztinnen und Fachärzte.

 

Anspruch auf eine einmal jährliche, allgemeine Vorsorgeuntersuchung haben Menschen ab 18, die in Österreich krankenversichert sind, ihre Angehörigen sowie Nichtversicherte mit Wohnsitz in Österreich. Als Anspruchsnachweis für Patientinnen und Patienten gilt die e-card.

 

Wenn Patientinnen oder Patienten nicht versichert sind oder kein Gerät zur Verwendung der e-card zu Verfügung steht, kann in den Kundencentern der Sozialversicherung im jeweiligen Bundesland ein e-card Ersatzbeleg mit dem Vermerk „Vorsorgeuntersuchung für Nicht Versicherte“ geholt werden. Dafür wird lediglich der Meldezettel benötigt. Zum Gesundheits-Check muss der e-card Ersatzbeleg in die Ordination mitgebracht werden.

Wer hat Anspruch auf den Gesundheits-Check und um welche Erkrankungen geht es?

Wie kommen Sie als Ärztin oder Arzt zu einem VU-Vertrag und wozu verpflichten Sie sich?

  • Antrag bei zuständiger Landesärztekammer
  • Absolvierung eines Fortbildungsangebots zur Vorsorgeuntersuchung
  • Praxisnachweis
  • elektronische Dokumentation über vorgegebene Formulare
  • elektronische Befundübermittlung
  • Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Ärztekammer in Ihrem Bundesland.

Seit 17. Jänner 2007 besteht die Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte die Vorsorgeuntersuchung elektronisch abwickeln können. Dabei wird das Befundblatt elektronisch ausgefüllt an den Dachverband übermittelt. Der Dachverband seinerseits leitet die abrechnungsrelevanten Daten an den zuständigen Krankenversicherungsträger weiter. Sämtliche Befundblätter werden pseudonymisiert, sodass personenbezogenen Daten im Zuge der Übermittlung gelöscht werden.

 

Aufgrund der geringen Nutzung wurden die Dokumentationsblätter für die allgemeine Vorsorgeuntersuchung sowie jenes für den PAP-Abstrich als Internetlösung per Juli 2016 eingestellt. Diese können künftig ausschließlich mit dem e-card-System oder einer geeigneten Arztsoftwarelösung elektronisch übermittelt werden. Sollten Sie keine e-card-Anbindung haben, kontaktieren Sie Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger, um eine passende Lösung zu vereinbaren.

 

Beachten Sie: Die Abrechnung mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgt nicht automatisch mit der Übermittlung des Befundblattes, sondern muss von der Ordination über die EDV-Abrechnung (Datenaustausch mit Vertragspartnern [DVP])  gesondert vorgenommen werden!

Elektronisches Befundblatt